Röntgen – neue gesetzliche Bestimmungen ab 1. Januar 2023
Ab dem 1. Januar 2023 müssen neu in Verkehr gebrachte (zahnärztliche) Röntgeneinrichtungen gemäß § 114 Strahlenschutzverordnung über eine Funktion verfügen, die die Expositionsparameter elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.
Weiterlesen … Die Bundeszahnärztekammer informiert