Fortbildung

Dienstag, 08. April 2025
ZFA

Prothetische Assistenz 30-Stunden-Kurs gem. Fortbildungsordnung für ZFA der BLZK

Kurszeiten:

08. - 11. April 2025, ganztägig

Referenten

  • Priv. Doz. Dr. Reinhold Lang
  • Dr. Volker Runknagel
  • Dr. Tobias Plein

Kursinhalte

Kursteil II der Fortbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnarzthelferinnen der Bayerischen Landeszahnärztekammer - 30-Stunden-Kurs

Dieser Kursteil kann bei der ZMP-Ausbildung in Bayern angerechnet werden ("Baustein-System")

Die Fortbildung erstreckt sich insbesondere auf folgende behandlungsbegleitenden Maßnahmen

Einführung

  • Situationsabdruck (anatomischer Abdruck zur Herstellung von Gegenkiefermodellen und Planungsmodellen)
  • Herstellen von Provisorien
  • Materialkunde
  • Abrechnungsbestimmungen

Praktische Übungen am Phantomkopf

  • Herstellen von Provisorien: Hülsen
  • Herstellen von Provisorien für Einzelkronen, Stiftkronen, Inlays, Teilkronen, Brücken

Patienteninformation durch die Zahnmedizinische Fachangestellte bzw. Zahnarzthelferin nach provisorischer Versorgung

Hinweis

Dieser Fortbildungskurs findet nach der neuen Fortbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnarzthelferinnen der Bayerischen Landeszahnärztekammer vom 01.12.2001 statt.

Jede Teilnehmerin erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung über die "regelmäßige" Teilnahme. Zur Qualitätssicherung finden freiwillige kursbegleitende Leistungskontrollen statt. Alle, die daran teilnehmen und mindestens 70% der erzielbaren Punkte erreichen, erhalten ein Zertifikat über die "erfolgreiche" Teilnahme. Die Teilnehmerin gilt anschließend für diesen Themenbereich fortgebildet.

Wir weisen darauf hin, dass zur Anmeldung für die ZMF-Ausbildung der Bayerischen Landeszahnärztekammer das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme vorgelegt werden muss.

Anmeldung nur schriftlich unter Beilage folgender Unterlagen

  • Helferinnenbrief (Zahnarzthelferin) oder Urkunde (Zahnmedizinische Fachangestellte) (Kopie)
  • Röntgenbefähigung nach § 23 Abs. 4 oder § 18 a Abs. 3 der Röntgenverordnung oder 74 Strahlenschutzgesetz in Verbindung mit § 49 Strahlenschutzverordnung (nicht älter als 5 Jahre)

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist stark beschränkt!

Kursgebühren

je Teilnehmer: 400,00 EUR

zuzüglich 50,00 EUR für Verbrauchsmaterialien

Hinweis

Aufgrund einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz weisen wir darauf hin, dass die Teilnahme einer schwangeren ZAH/ZFA an diesem Kurs nicht möglich ist.

Veranstaltungsort

Zahn-, Mund- und Kieferklinik
Franz-Josef-Strauß-Allee 11
93053 Regensburg

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