Röntgenaktualisierung als Präsenzveranstaltung
Mittwoch, 02. April 2025, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch, 02. April 2025, 14:00 - 17:00 Uhr
Anmeldeschluss: 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Die Strahlenschutzverordnung schreibt im § 48 u.a. vor: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle (Anm. BLZK) anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.
Für Ihre Mitarbeiter/innen entsteht die Notwendigkeit einen solchen Kurs zu besuchen, wenn der Erwerb der Kenntnisse oder die letzte Aktualisierung der Kenntnisse im Jahre 2020 erfolgt ist.
je Teilnehmer(in): 40,00 EUR